Was tun im Trauerfall ?

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Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen.Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Anschließend kontaktieren Sie bitte mich.

Ich übernehme für Sie die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B.: das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 HOCHMUTH BESTATTUNGEN erledigt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Diese Aufgaben umfassen:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
  • Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
  • Die Dekoration des Grabes, auf Wunsch auch die Pflege
  • Die Auslegung einer Kondolenzliste
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung

Organisatorisches

Vielen Angehörigen fehlt in den Momenten der  Trauer oft die Kraft, sich mit Papieren und Unterlagen auseinanderzusetzen. Bei allem was nun notwendig wird helfe ich Ihnen vertraulich. Im Standesamt sind Sterbeurkunden zu beantragen.

Dafür benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  1. Totenschein
  2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  3. Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
  4. Bei Witwen, Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartners
  5. Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde
  6. Rentenbescheide
  7. Bei vorhandener Grabstelle: Urkunde über das Nutzungsrecht
  8. Karte der Krankenkasse

In der Checkliste zum Todesfall finden Sie die Aufgaben, die nun vor uns liegen. Wir vereinbaren, was Sie selbst oder wir gemeinsam übernehmen.

Todesfall Checkliste

Das Merkblatt zum Nachlass ist als erste Information für Sie gedacht. Für den Fall, dass Sie hier kompetente Hilfe benötigen helfe ich Ihnen mit

dem Rechtsanwalt meines Vertrauens: Herrn Holger Tacke

Merkblatt_Nachlass

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